Mindestlohn in Entsorgungsbranche

Verpflichtungserklärung Mindestlohn

Verpflichtungserklärung Mindestlohn

 

Krombach, 28.01.2015

Lindenschmidt Umweltservice ist schon immer ein Befürworter des fairen Wettbewerbs und der fairen Mitarbeiterentlohnung gewesen. Uns selbst tut es weh, wenn wir im Wettbewerb mit Billiganbietern stehen und mit ihnen „in einen Topf geworfen werden“.

Als mittelständisches familiengeführtes Entsorgungsunternehmen sind wir Mitglied im BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.) und verhalten uns satzungskonform. Der vereinbarte Mindestlohn ist für uns nicht relevant. Unsere Mitarbeiter werden nach dem Bundes-Entgelttarifvertrag (BETV) bezahlt, wobei die unterste Lohngruppe weit über dem neuen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde liegt.

Nur so können wir unseren Kunden „eine saubere Arbeit_mit System“ anbieten. Unsere Arbeiten erbringen wir ausschließlich mit eigenen, fest angestellten Mitarbeitern und das setzen wir auch von unseren Unterlieferanten voraus und beobachten dies entsprechend.

Unter folgendem Link können Sie sich eine entsprechende schriftliche Bestätigung herunterladen:

Bestätigung Mindestlohn Lindenschmidt Umweltservice

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