Ölabscheider
Die bedarfsorientierte Entleerung
Ölabscheideranlagen sollen von Fachbetrieben nach WHG und/oder von Entsorgungsfachbetrieben entleert und gereinigt werden. LINDENSCHMIDT UMWELTSERVICE ist Fachbetrieb WHG und Entsorgungsfachbetrieb. Qualifiziertes Personal, ein moderner Fuhr- park und eine moderne Behandlungsanlage garantieren Ihnen Ölabscheiderservice_mit System nach dem neuesten Stand der Technik.
Nach DIN 1999-100 muss ein Ölabscheider nur noch dann geleert und gereinigt werden, wenn Öl- und Schlammanfall dies erfordern. Das spart Kosten und Zeit. Voraussetzung hierfür ist allerdings der ordnungsgemäße Betrieb der Anlage.
Dazu gehören vor allem:
- Generalinspektion der Anlage (Prüfung von Bemessung, Funktion und Dichtheit)
- Monatliche Kontrolle durch einen Sachkundigen
- Halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen
- Führung des Betriebstagebuches
- Alle 5 Jahre Prüfung durch den Fachkundigen
Fettabscheider
Die regelmäßige Reinigung
Die Norm DIN 4040-100 beschreibt u. a. die ordnungsgemäßen Betriebsbedingungen von Fettabscheideranlagen, wobei die regelmäßige Entleerung der Anlage eine Voraussetzung ist.
Wenn Fettabscheider nicht regelmäßig gewartet werden, können aggressive Fettsäuren eine ganze Reihe von Problemen verursachen, beispielsweise verstopfte Rohre und Gerüche, Zerstörung von Betonmonolithen und Anlagenteilen oder Überschreitung der kommunalen Abwassergrenzwerte.
Eine hilfreiche Übersicht über die Prüfungsintervalle von Öl- und Fettabscheidern finden Sie hier.