Kanal-Dichtheitsprüfung

Der § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes verpflichtet jeden Betreiber einer Abwasseranlage (Kanal), unabhängig ob private oder öffentliche Person, deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Eine Überprüfung sollte alle 30 Jahre durchgeführt werden. Andernfalls können durch defekte Abwasseranlagen Schadstoffe in den Boden bzw. das Grundwasser gelangen oder Kläranlagen unnötig mit Fremdwasser belastet werden.

Als Haus- und Grundstückseigentümer (innerhalb von Wasserschutzgebieten) müssen Sie Ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen

  • bei Neubau der Abwasserleitungen,
  • bei Änderungen bestehender Abwasserleitungen und
  • als Erstprüfung bis zum 31.12.2015.

Allerdings ist die Dichtheitsprüfung in den Kommunen in NRW unterschiedlich geregelt.

Mit unserem behördlich autorisierten Sachkundigen-Team steht Ihnen LINDENSCHMIDT UMWELTSERVICE als verlässlicher Partner zur Seite.