Sachkunde von Ölabscheideranlagen

Fachseminar zum Erwerb der Sachkunde für die Eigenüberwachung von Ölabscheideranlagen

Termine
19.03.2024 (ausgebucht, Warteliste)
20.03.2024 (ausgebucht, Warteliste)

 

Veranstaltungsort
Lindenschmidt KG
Kunden – Informations - Centrum (KIC)
Hauptverwaltungsgebäude
57223 Kreuztal-Krombach

Beginn
9:00 Uhr
 

Teilnahmegebühr
195,-- € zzgl. Mwst.

 



 

Referenten

Henning Krämer
Fachkundiger Abscheidetechnik



Christian Langenbach
Fachkundiger Abscheidetechnik Christian Langenbach

Als sachkundig gelten Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und in der Praxis erworbener Erfahrungen für diese Aufgabe geeignet sind.
Die Qualifikation als Sachkundiger kann von Mitarbeitern Ihres Unternehmens durch Teilnahme an einem unserer Seminare mit praktischer Einweisung erworben und mit entsprechendem Nachweis testiert werden. Die erforderlichen Arbeitsmittel des Sachkundigen können bei uns erworben werden.
 

Inhalt:

Rechtliche Grundlagen
Baurecht
Landesrecht
kommunale Satzungen
technische Regelwerke

 

Aufbau und Funktionsweise von Abscheideranlagen
Schlammfang
Tauchwand, Ölabscheider,
Koaleszenz- und Fettabscheider
Verschluss- u. Warneinrichtung
Kompaktanlagen
Einsatz von Reinigungsmitteln
Einsatz von Hochdruckreinigern

 

Betrieb von Öl- und Fettabscheidern
bedarfsorientierte Entleerung
- monatliche Kontrolle
- halbjährliche Wartung
- Dichtheitsprüfung
Geräte, Hilfsmittel

 

Dokumentation
Führung des Betriebstagebuches
Prüfbericht

 

Praktische Einweisung und Vorführung
Kontrolle der Anlage
Reinigung
Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung der Rohrleitungen
 

Die Anmeldung zur Veranstaltung können Sie gerne elektronisch vornehmen:

19.03.2024 (Warteliste)

20.03.2024 (Warteliste)

 

Alternativ steht Ihnen auch diese E-Mail-Adresse zur Anmeldung zur Verfügung.

Hinweis: Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich. Er muss schriftlich erfolgen. Bei Absage bis zum Tag vor der Veranstaltung fallen 50% der Seminargebühren an. Bei Absage am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen müssen die vollen Gebühren bezahlt werden.

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