Fortbildung für Abfallbeauftragte
Veranstaltungsort
Lindenschmidt KG
Kunden – Informations - Centrum (KIC)
Hauptverwaltungsgebäude, Lohmühle
57223 Kreuztal-Krombach
520,-- € zzgl. MwSt. (Präsenzveranstaltung, inklusive Getränke und Mittagessen)
Die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) aus dem Jahr 2016 regelt mittlerweile genau, welche Betriebe einen Abfallbeauftragten stellen müssen und über welche Kenntnisse der oder die Beauftragte verfügen muss. Mindestens alle zwei Jahre muss eine staatlich anerkannte Fortbildung besucht werden. Auch Beauftragte, die schon vor Inkrafttreten der Verordnung bestellt waren, müssen eine Fortbildung besuchen.
Gemeinsam mit unserem Partner, der Fa. Gefahrgut - Umweltschutz C. Giefer, bieten wir Ihnen die Fortbildung gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV und § 9 Abs. 3 EfbV und für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeaftrV an. Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erfüllen Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung und werden kompetent und kompakt über die Neuerungen und die aktuellen Trends im Entsorgungsbereich informiert.
- Neueste Entwicklung im Abfallrecht
- Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Neue Rechtsverordnungen
- Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte
- Betriebliche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
- Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR und TRGS 201
- Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall in anderen Rechtsbereichen
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!