Fortbildung für Abfallbeauftragte

 
Termine
15./16. Februar 2024
22./23. Mai 2024
 

Veranstaltungsort
Lindenschmidt KG
Kunden – Informations - Centrum (KIC)
Hauptverwaltungsgebäude, Krombacher Str. 42-46
57223 Kreuztal-Krombach

Beginn
9:00 Uhr
 
Teilnahmegebühr
550,-- € zzgl. MwSt. (Präsenzveranstaltung, inklusive Getränke und Mittagessen)

 

 

Die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) aus dem Jahr 2016 regelt mittlerweile genau, welche Betriebe einen Abfallbeauftragten stellen müssen und über welche Kenntnisse der oder die Beauftragte verfügen muss. Mindestens alle zwei Jahre muss eine staatlich anerkannte Fortbildung besucht werden. Auch Beauftragte, die schon vor Inkrafttreten der Verordnung bestellt waren, müssen eine Fortbildung besuchen.

Gemeinsam mit unserem Partner, der Fa. Gefahrgut - Umweltschutz C. Giefer, bieten wir Ihnen die Fortbildung gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV und § 9 Abs. 3 EfbV und für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß § 9 Abs. 2 AbfBeaftrV an. Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erfüllen Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung und werden kompetent und kompakt über die Neuerungen und die aktuellen Trends im Entsorgungsbereich informiert.

Inhalt
  • Neueste Entwicklung im Abfallrecht
  • Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Neue Rechtsverordnungen
  • Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte
  • Betriebliche Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
  • Klassifizierung von Abfällen gemäß ADR und TRGS 201
  • Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall in anderen Rechtsbereichen

Die Anmeldung zur Veranstaltung können Sie gerne elektronisch vornehmen:

15./16. Februar 2024

22./23 Mai 2024

Alternativ nehmen wir Ihre Anmeldung auch über diese E-Mail-Adresse entgegen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Hinweis: Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich. Er muss schriftlich erfolgen. Bei Absage bis zum Tag vor der Veranstaltung fallen 50% der Seminargebühren an. Bei Absage am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen müssen die vollen Gebühren bezahlt werden. 

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